Wie vor einigen Tagen der Presse zu entnehmen war, werden in Deutschland in großer Anzahl Speise-Kartoffeln einer sogenannten Nacherntebehandlung, also einer Begasung meist mit Chlorpropham, unterzogen. Begaste Kartoffeln finden Sie in großen Mengen bei den Discountern und in Lebensmittelketten.
Der Gesetzgeber verlangt bei oberflächenbehandelten Kartoffeln die Angabe „nach der Ernte behandelt“. Die Kennzeichnung findet sich bei verpackten Kartoffeln auf dem Etikett, bei lose verkauften Kartoffeln muss sie auf einem Schild oder Aushang ausgewiesen werden. Eine Nennung des verwendeten Stoffes ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie es vermeiden möchten, mit Chlorpropham behandelte Kartoffeln zu essen, sollten darauf achten, dass die Kartoffeln nicht mit dem Vermerk „nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet sind.
Bei unseren Kartoffeln können Sie sich die Suche nach so einer Kennzeichnung sparen! Wir, die Familie Hanken, garantieren Ihnen, keinerlei Nacherntebehandlungen durchzuführen. Unsere Kartoffeln werden in speziell gefertigten Lägern und einem ausgeklügelten Lüftungssystem konstant auf einer gleichen Temperatur gehalten. So können wir Ihnen diese Qualitäten bis Ende April, Anfang Mai auf natürliche Weise anbieten. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten haben, sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Guten Appetit aus Entrup wünscht Ihnen Familie Hanken